Treppenhausreinigung – Was Mieter und Vermieter wissen müssen

Warum ist die Treppenhausreinigung so wichtig?

Das Treppenhaus ist der erste Eindruck eines Hauses. Ob Besucher, Postbote oder Nachbarn – jeder nutzt es. Umso wichtiger ist es, dass die Hausreinigung regelmäßig und gründlich durchgeführt wird. Neben dem ästhetischen Aspekt spielen auch Hygiene, Sicherheit und das Zusammenleben der Mieter eine zentrale Rolle.

In vielen Immobilien ist die Treppenhausreinigung vertraglich geregelt – doch wer ist letztlich verantwortlich? Mieter oder Vermieter?

Was gehört alles zu einer Treppenhausreinigung?

Die Treppenhausreinigung umfasst in der Regel folgende Aufgaben:

  • Fegen der Treppen und Flure

  • Wischen aller Böden

  • Reinigung der Handläufe, Geländer und Lichtschalter

  • Fenster im Treppenhaus putzen

  • Fußmatten ausschütteln

  • Entfernen von Spinnweben

In manchen Immobilien gehört auch die Hausflurreinigung (Keller- oder Dachbodenflure) dazu. Entscheidend ist, was im Mietvertrag oder in der Hausordnung steht – und hier kommt das Mietrecht ins Spiel.

Mietrecht: Wer ist zuständig?

Laut Mietrecht darf der Vermieter die Treppenhausreinigung grundsätzlich an die Mieter übertragen – entweder über die Hausordnung oder direkt im Mietvertrag. Fehlt eine solche Regelung, ist der Vermieter selbst für die Hausreinigung verantwortlich.

In der Praxis gibt es drei Varianten:

  1. Die Mieter reinigen im Wechselplan selbst (häufig in kleineren Immobilien)

  2. Der Vermieter beauftragt eine Firma und legt die Kosten um

  3. Ein Mieter übernimmt die Reinigung gegen Vergütung

Wie oft muss der Mieter das Treppenhaus reinigen?

Hier gibt’s keine pauschale Antwort – es hängt vom Verschmutzungsgrad und der Hausordnung ab. Gängige Praxis:

  • 1x wöchentlich: In Mehrparteienhäusern

  • 14-tägig: Bei geringer Nutzung

  • Täglich: In stark frequentierten Immobilien wie Wohnheimen

Wichtig: Der Mieter muss die Reinigung auch dann übernehmen, wenn er sie als lästig empfindet – sofern es im Vertrag oder der Hausordnung steht.

Wie viel darf eine Treppenhausreinigung kosten?

Beauftragt der Vermieter eine professionelle Firma für die Hausreinigung, darf er die Kosten über die Nebenkosten umlegen – sofern dies im Mietvertrag geregelt ist. Die Preise variieren je nach Region, Umfang und Häufigkeit.

Gut zu wissen: Ohne klare Regelung im Mietvertrag kann der Vermieter diese Kosten nicht über die Nebenkosten abrechnen.

Wie lange dauert es, ein Treppenhaus zu reinigen?

Das hängt stark von der Größe der Immobilie ab. Bei einem 3-4 Parteienhaus dauert die komplette Treppenhausreinigung in der Regel 30 bis 60 Minuten.

Dabei gilt:

  • Fegen: 10–15 Minuten

  • Wischen: 15–30 Minuten

  • Weitere Aufgaben (Handläufe, Fenster etc.): 10–15 Minuten

Je regelmäßiger die Reinigung, desto schneller geht sie.

Hausreinigung durch Gebäudereinigung: Lohnt sich das?

In größeren Immobilien entscheiden sich viele Vermieter dafür, eine professionelle Gebäudereinigung zu beauftragen. Das bringt mehrere Vorteile:

  • Einheitliche, verlässliche Qualität

  • Kein Streit unter Mietern wegen nicht erledigter Aufgaben

  • Rechtssichere Abrechnung über die Nebenkosten

Gerade für berufstätige Mieter ist das eine willkommene Lösung – auch wenn sie mit monatlichen Kosten verbunden ist.

Was passiert, wenn der Mieter nicht reinigt?

Wenn die Treppenhausreinigung laut Vertrag Aufgabe des Mieters ist, kann der Vermieter bei Verstößen:

  1. Eine Abmahnung aussprechen

  2. Eine Firma beauftragen – die Kosten trägt dann der Mieter

  3. Im Wiederholungsfall sogar kündigen (bei hartnäckiger Pflichtverletzung)

Tipp: Kommunikation hilft. Viele Streitigkeiten lassen sich durch ein klärendes Gespräch vermeiden.

Fazit: Klare Regeln für ein sauberes Miteinander

Die Treppenhausreinigung ist mehr als nur Pflicht – sie ist ein wichtiger Teil des Zusammenlebens in Immobilien. Ob durch Mieter, Vermieter oder Profis durchgeführt: Sauberkeit schafft Wohnqualität.

Damit alles fair bleibt, sollten alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten kennen – und regelmäßig fegen, wischen und sich absprechen.

Noch Fragen? Frag den Profi!

Du bist unsicher, ob du als Mieter wirklich fürs Reinigen zuständig bist? Oder ob dein Vermieter zu viel für die Hausreinigung verlangt?

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FAQ – Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung

Wie oft muss der Mieter das Treppenhaus reinigen?

In der Regel einmal wöchentlich – es sei denn, im Mietvertrag ist etwas anderes vereinbart.

Die Kosten variieren nach Region und Aufwand und dürfen nur umgelegt werden, wenn sie im Mietvertrag genannt sind.

Fegen, Wischen, Handläufe putzen, Fensterreinigung und ggf. die Hausflurreinigung – je nach Hausordnung.

Etwa 30–60 Minuten, je nach Größe und Verschmutzung.

Der Vermieter darf abmahnen, eine Reinigungsfirma beauftragen (auf Kosten des Mieters) oder bei Wiederholung sogar kündigen.

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